AC streicht Bordguthaben von Reisebüros

  • AC hat in der letzten Woche damit begonnen bei den Reisebüros bzgl. Rabatten neue Regeln umzusetzen:
    Rückvergütungen für den Urlauber, bzw. die Werbung dafür, sind nicht mehr erlaubt.


    Auch wenn es noch einige Angebote dazu gibt, haben die meisten Anbieter die Angaben auf ihren Webseiten schon gelöscht.


    Das Nutzen der verschiedenen Aida-Tarife und Reedereiseitigen Bordguthaben bleibt natürlich ungenommen.


    Es ist ja so, dass sehr viele Internetreiseanbieter den Kunden einen Teil der Provision, die sie von den Reedereien bekommen, als "Bordguthaben" zukommen lassen. Das will "> ihnen nun untersagen, weil die Anbieter die das nicht machen, darüber naturgemäß alles andere als erfreut sind.

  • Hallo Capsoni,


    echt interessant, wo hast Du die Info her?


    Diese Maßnahme würde aber den freien Markt massiv beschneiden. Jeder Anbieter sollte doch frei entscheiden können, was er mit seiner Provision macht, oder?

  • Zitat

    Original von Cap Hornier
    Hoffentlich artet die Diskussion hier nicht so aus wie in einem anderen Forum.


    Und warum artet es drüben aus ?


    Weil mir keiner glaubt, daß es stimmt...


    Erst hieß es das stimmt alles nicht... dann kam raus das es das Werbeverbot tatsächlich gibt..


    In den nächsten Tagen wird sich auch bestätigen das es auch kein BGH mehr geben darf.

  • Die Aussage stimmt. Es gab vor kurzem einen Schriftverkehr von "> an diverse Reisebüros, die es mit Bonis und Rückvergütungen übertrieben haben. Es stand sowohl in der Traveltalk, als auch in der fvw (beides Zeitungen für Touristiker).
    Was man aber generell dazu sagen kann ist, dass in den Agenturverträgen von "> und auch von allen anderen Veranstalter steht, dass man keine Rückvergütung, Sonderzahlungen und Bordguthaben geben darf, die aus der Provision gezahlt werden. Hält sich nur leider keiner dran.
    Das hängt damit zusammen, das man als kleines Reisebüro zunächst eine Provision von 6 % bekommt, dies dann je nach Umsatz auf 13 % erhöhen kann. Wenn man jetzt also 5 % Rückvergütung o.ä. gibt, hat ein kleines Büro überhaupt keine Chance da mit zu gehen, weshalb es aus wettbewerbstechnischen Gründen nicht erlaubt ist.
    Sie Medaille hat aber bekanntlich zwei Seiten, weshalb dieser Schriftverkehrt leider nicht zu hoch anzusehen ist. Denn den Veranstaltern ist es "inoffiziell" völlig egal, was ein RB mit seiner Provision macht. Denn gebucht wird ja auf jeden Fall, wenn nicht hier, dann da. Weshalb die betroffenden Agenturen wohl keinerlei weitere Maßnahmen zu befürchten haben.
    Dagegen arbeiten kann man nur durch eine Vereinbarung aller Reiseverkäufer, indem sich jeder Verpflichtet, keine Rückvergütung, Rabatt o.ä. zu geben, aber das ist ein anderes Thema.


    Viele Grüße


    Flyer

  • Wir auch,


    wenn man aber das alles so liest und hört ist ja einiges bei "> im Argen.
    Es sind kleine Einzebrocken die der normale Kunde gar nicht mitbekommt.
    Der bucht, bezahlt und ist glücklich. Sind wir natürlich auch, aber diese ganzen "> Diskussionen-
    Mal sehen wie sich das noch ändert. Aber alles zum Trotz die nächsten Reisen sind schon geplant.

  • brücke
    das ist genau mein Problem, ich fahre persönlich sehr gerne mit den Schiffen der "> Flotte und bin auch gerne Gast auf dem Schiff, die kleine feine "> Welt ist als Kunde absolut in Ordnung. Wenn man allerdings Verkäufer dieser Produkte in einem mittel großen Reisebüro ist, sieht die Welt anders aus. Aus meiner Sicht als Verkäufer dürfte ich so ein Schiff erst gar nicht mehr betreten, aber es macht halt Spaß, weshalb ich beim Betreten der Gangway einfach auf Kunde umschalte und die Zeit genieße ;-)


    Flyer

  • Zitat

    Original von Endurance
    Hallo Capsoni,
    Diese Maßnahme würde aber den freien Markt massiv beschneiden. Jeder Anbieter sollte doch frei entscheiden können, was er mit seiner Provision macht, oder?


    Das sehe ich auch so ! Jeder sollte frei entscheiden dürfen was er mit seiner Marge macht. :grrrrrr:

  • Moin,


    mittlerweile ist einige Zeit vergangen, kleinere Anbieter mussten nachziehen, und das BG ist aktuell nur noch bei einem Online-Reisebüro verfügbar. Da es rechtlich zulässig ist, Rückvergütungen zu geben, bleibt abzuwarten, ob sich der jetzige Stand durchsetzt, oder wieder aufhebt.


    Grüße aus Hamburg,
    Sebastian Winkelmann